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Bauwesenversicherung

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Checkliste: Gebäudeversicherung

Rechtsgebiet:
Bauwesenversicherung
Stichworte:
Bauversicherung, Bauwesenversicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Gebäudeversicherung

  • Gebäudeversicherer
    • Öffentlich-rechtliche Anstalt?
    • Privat-rechtlicher Versicherer?
  • Versicherte Risiken
    • Gebäudeversicherung?
    • Elementar- und Feuerversicherung?
    • Erdbebenversicherung?
    • Weitere Risiken?
  • Versicherte Schäden
    • Welche Risiken deckt die Gebäudeversicherung?
    • Welche ungedeckten Risiken sind separat zu versichern?
      • Innenausbauten?
      • Küche
      • (Sonnen-)Storen?
      • Sonnensegel?
      • Glas-Vordächer
      • Sonnenkollektoren?
  • Versicherungsdeckung
    • Neuwertversicherung?
      • =   Im Schadenfall sind die Kosten für die unveränderte Wiederherstellung gedeckt
    • Zeitwertversicherung?
      • =   Im Schadenfall sind die Wiederherstellungskosten, abzüglich der Wertminderung infolge Abnützung und Alter, gedeckt
    • Versicherungssumme indexiert?
      • =   Versicherungssumme passt sich der Entwicklung der Baukosten an > Schadensdeckung > Wiederherstellung zu den aktuell geltenden Baukosten
    • Bauzeitversicherung?
  • = Versicherungssumme sind die veranschlagten Baukosten bzw. die bauliche Wertvermehrung bei Neu-, Um- und Anbauten von mehr als CHF 50000
  • Mietzinsausfall
    • Separate Versicherung?
  • Obliegenheiten des Versicherungsnehmers?
    • Instandhaltungsmassnahmen?
    • Kontrollen / Abnahmen?
  • Versicherungswert
    • Basis für Berechnung der (Total-)Schadensumme, die nach der Wiederherstellung im Schadenfall zur Auszahlung gelangt
      • Gebäudehülle
      • Tragwerk
      • Installationen
      • Innenausbauten, die nicht ohne erhebliche Werteinbusse entfernt werden können
  • Unterversicherung
    • Anwendung der Proportionalregel
    • Es ist nicht willkürlich, die Versicherungsleistung nach Massgabe des kantonalen Rechts auch bei einem teilweisen Gebäudeschaden zu kürzen
    • BGE 2C_58/2010 vom 20.01.2011

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