Baugarantie
Baugarantie |
Gegenstand
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Beispiel
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Deckung
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Beschränkungen
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Sicherheitsleistung der am Bau beteiligten Unternehmen
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Gewährleistung nach Gesetz
OR 371 Abs. 2
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Haftung während 5 Jahren
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Unterbliebene Fertigstellungs-arbeiten sind keine Mängel
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Gewährleistung nach SIA Norm 118 Art. 181
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Haftung während
- 2 Jahren für offene Mängel und
- 5 Jahre für offene Mängel
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Unterbliebene Fertigstellungs-arbeiten sind keine Mängel
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Probleme /
Vorteile für den Bauherrn
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- Baumangel
- Unternehmer weigert sich, nachzubessern
- Unternehmer ist nicht nachbesserungsfähig, gelangt in den Konkurs etc.
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- Bei Vorliegen eines Werkmangels kann der Bauherr direkt an den Versicherer gelangen
- Expertise zu Lasten des Versicherers
- Sicherheit für eine vertragsgemässe, fachkundige und fristgerechte Nachbesserung
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