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Bauwesenversicherung

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Baugarantie

Rechtsgebiet:
Bauwesenversicherung
Stichworte:
Bauversicherung, Bauwesenversicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
Baugarantie

Gegenstand

Beispiel

Deckung

Beschränkungen

Sicherheitsleistung der am Bau beteiligten Unternehmen

Gewährleistung nach Gesetz

OR 371 Abs. 2

Haftung während 5 Jahren

Unterbliebene Fertigstellungs-arbeiten sind keine Mängel

Gewährleistung nach SIA Norm 118 Art. 181

Haftung während

  • 2 Jahren für offene Mängel und
  • 5 Jahre für offene Mängel

Unterbliebene Fertigstellungs-arbeiten sind keine Mängel

Probleme /

Vorteile für den Bauherrn

  • Baumangel
  • Unternehmer weigert sich, nachzubessern
  • Unternehmer ist nicht nachbesserungsfähig, gelangt in den Konkurs etc.
  • Bei Vorliegen eines Werkmangels kann der Bauherr direkt an den Versicherer gelangen
  • Expertise zu Lasten des Versicherers
  • Sicherheit für eine vertragsgemässe, fachkundige und fristgerechte Nachbesserung

 

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